Erststimme
Die Erststimme wird bei Bundestagswahlen auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit ihr wird die Wahlkreisbewerberin oder der Wahlkreisbewerber des Wahlkreises gewählt. Bis zur Bundestagswahl 2021 war die Person gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Es genügte somit die relative Stimmenmehrheit. Ab der 21. Wahlperiode muss ein Wahlkreissitz noch zusätzlich durch auf die Partei entfallende Zweitstimmen im Land gedeckt sein.
Über die Stärke der Parteien im Deutschen Bundestag bestimmen grundsätzlich nicht die Erststimmen, sondern die für die Landeslisten der Parteien insgesamt abgegebenen Zweitstimmen, denn die 630 Sitze im Deutschen Bundestag werden im Verhältnis dieser Zweitstimmen auf die Parteien verteilt.
Die Erststimme hat ausnahmsweise dann Bedeutung für die Stärke der Parteien im Deutschen Bundestag, wenn nach Maßgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2024 die sogenannte Grundmandatsklausel zur Anwendung kommt. Bis zu einer Neuregelung gilt § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes mit der Maßgabe fort, dass bei der Sitzverteilung Parteien, die weniger als 5 Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben, nur dann nicht berücksichtigt werden, wenn ihre Bewerber in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigt haben.
Die Erststimme hat auch Bedeutung für die Sitzzuteilung, wenn eine Einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber die meisten Erststimmen im Wahlkreis auf sich vereinigt. Von der Gesamtzahl der Sitze (630) wird die Zahl der erfolgreichen Einzelbewerbenden abgezogen.
Eine Wahlkreisbewerberin oder ein Wahlkreisbewerber (vormals umgangssprachlich Direktbewerberin/-bewerber) kann – muss aber nicht – auch auf der entsprechenden Landesliste ihrer bzw. seiner Partei stehen.
Für eine Partei, die zwar um Zweitstimmen wirbt, das heißt die eine Landesliste, aber keine Bewerberin oder keinen Bewerber im Wahlkreis zur Wahl stellt, bleibt das entsprechende Feld auf der linken Stimmzettelhälfte leer.
Bei Europawahlen gibt es keine Erst- und Zweitstimmen, sondern nur eine Stimme.
Stand: 15. November 2024