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Landtagswahlen

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat mit 16 Ländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Parlamente der einzelnen Länder heißen in den dreizehn Flächenstaaten Landtage, in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen Bürgerschaft sowie Abgeordnetenhaus in Berlin.

In den Ländern stecken die jeweiligen Landesverfassungen den Rahmen für die Gestaltung des Landeswahlrechts ab. Die Länder können dabei unter Einhaltung der Wahlgrundsätze (allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl) das Wahlverfahren und das Wahlsystem durch eigene Landeswahlgesetze und Landeswahlordnungen selbst bestimmen.

Gemeinsamkeiten mit dem Bundestagswahlrecht bestehen zum Beispiel darin, dass alle Länder ein Verhältniswahlrecht praktizieren. Die meisten Länder folgen dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl, wonach die Wählerinnen und Wähler mit ihren Erststimmen über den Wahlkreiskandidaten bzw. die -kandidatin und mit der Zweitstimme über eine Parteiliste entscheiden.

Unterschiede ergeben sich beispielsweise bei der Dauer der Wahlperiode, die sich – bis auf Bremen – in allen Ländern über fünf Jahre erstreckt. Auch das aktive und das passive Wahlalter sind vereinzelt unterschiedlich geregelt.

Die Sitzzuteilung erfolgt ebenfalls nach verschiedenen Verfahren. Manche Länder wenden das Höchstzahlverfahren nach d’Hondt an, während andere das Verfahren nach Hare/Niemeyer einsetzen. Das bei Bundestags- und Europawahlen vorgesehene Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers wird auch in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein angewandt.

 

Ergebnisse und Termine

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie

  • die Ergebnisse der jeweils letzten Landtagswahlen und
  • die Termine aller Landtagswahlen seit 1946.
     

Da die Bundeswahlleiterin nur für Bundestags- und Europawahlen zuständig ist, handelt es sich hierbei lediglich um Ergebnisse auf Landesebene. Falls Sie detailliertere Ergebnisse oder andere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Landeswahlleitungen.




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