Mehrheitswahl
Relative Mehrheitswahl:
- Gewählt ist, wer die meisten Stimmen, also mehr Stimmen als irgendeine andere sich bewerbende Person, auf sich vereinigt.
Absolute Mehrheitswahl:
- Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.
Stand: 8. Februar 2023