Bei Bundestagswahlen ist das Wahlgebiet in 299 Wahlkreise eingeteilt, die wiederum in Wahlbezirke unterteilt sind. Die Wahlkreise sind wahlorganisatorisch von Bedeutung. In jedem Wahlkreis wurde bis zur Bundestagswahl 2021 mit der Erststimme eine Abgeordnete beziehungsweise ein Abgeordneter direkt aus den Kreiswahlvorschlägen gewählt. Ab der Bundestagswahl 2025 erhält eine Bewerberin beziehungsweise ein Bewerber mit Erststimmenmehrheit nur dann ein Mandat, wenn der Sitz durch Zweitstimmen gedeckt ist.
Kreiswahlvorschläge können von politischen Parteien, aber auch von Wählergruppen und Wählervereinigungen eingereicht werden. Für jeden Wahlkreis werden eigene Stimmzettel mit den jeweiligen Kreiswahlvorschlägen erstellt.
Rechtsgrundlagen
§§ 2-5, §§ 18-20 BWG
Nach oben