Bei der Bundestagswahl ist in folgenden Fällen eine Versicherung an Eides statt abzugeben:
- Nachweis der Wahlberechtigung von aus dem Ausland zurückkehrenden Deutschen im Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis einschließlich Versicherung, dass kein weiterer Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wurde (Anlage 1 zu § 18 Absatz 6 Bundeswahlordnung),
- Nachweis der Wahlberechtigung von Deutschen im Ausland, die nach § 12 Absatz 2 Nummer 2 Bundeswahlgesetz aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind, im Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis einschließlich Versicherung, dass kein weiterer Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wurde (Anlage 2 zu § 18 Absatz 5 Bundeswahlordnung),
- Nachweis der Wahlberechtigung von Deutschen im Ausland für eine Unterstützungsunterschrift (Angaben in Anlage 2 zu § 18 Absatz 5 Bundeswahlordnung mit Versicherung an Eides statt),
- Versicherung der wahlberechtigten Person oder ihrer Hilfsperson auf dem Wahlschein über die persönliche oder mit dem Wählerwillen übereinstimmende Kennzeichnung des Stimmzettels bei der Briefwahl (Anlage 9 zu § 26 Bundeswahlordnung),
- Versicherung der sich für einen Wahlkreis oder auf einer Landesliste bewerbenden Person, dass sie nicht zugleich Mitglied einer anderen Partei ist (für Wahlkreisbewerbungen Anlage 15 zu § 34 Absatz 5 Nummer 1 und 3 Buchstabe b Bundeswahlordnung; für Listenbewerbungen Anlage 22 zu § 39 Absatz 4 Nummer 1 Bundeswahlordnung),
- Versicherung der Leitung der Vertreterversammlung über die formgemäße Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern im Wahlkreis und für die Landesliste (für Wahlkreisbewerbungen Anlage 18 zu § 34 Absatz 5 Nummer 3 Buchstabe a Bundeswahlordnung; für Listenbewerbungen Anlage 24 zu § 39 Absatz 4 Nummer 3 Europawahlordnung).
Rechtsgrundlagen
§ 12, § 21 Abs. 6 S. 2, § 27 Abs. 5 i.V.m. § 21 Abs. 6, § 36 Abs. 2 BWG
§ 18 Abs. 5, Abs. 6, § 34 Abs. 4 Nr. 2, Abs. 5 Nr. 3 Buchst. a, b, § 39 Abs. 3 i.V.m. § 34 Abs. 4 Nr. 2, Abs. 5 Nr. 1, 3, § 39 Abs. 4 Nr. 1, 3, § 66 Abs. 1, 3, § 84 Abs. 1, § 87 Abs. 2, § 88 BWO
§ 156, §§ 158 - 161 StGB
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