Europawahl 2019

Das Wahlsystem

In jedem Mitgliedstaat werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen gewählt. Die Mitgliedstaaten können Vorzugsstimmen auf der Grundlage von Listen nach den von Ihnen festgelegten Modalitäten zulassen.

In Deutschland erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden.

Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Der Brexit hat nach dem Beschluss des Europäischen Rates vom 29. Juni 2018 hierauf keine Auswirkungen.

Animationsfilm Wahlsystem

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Stimmen

Ergebnisermittlung

Schaubild zur Ergebnisermittlung
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Sitzverteilung