Kreise und kreisfreie Städte
Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Anders als bei Bundestagswahlen gibt es bei Europawahlen keine Wahlkreise. Lediglich aus organisatorischen Gründen – unter anderem zur Feststellung der Wahlergebnisse – sind gemäß des Europawahlgesetzes in den Kreisen und kreisfreien Städten Kreiswahl- bzw. Stadtwahlleitungen einzurichten. Demnach können bei Europawahlen auch keine Wahlvorschläge auf Ebene der „Wahlkreise“ eingereicht werden. Die Kreise und kreisfreien Städte haben für die Zusammensetzung der Abgeordneten für das Europäische Parlament keine eigenständige Relevanz.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es nach dem amtlichen Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes derzeit 294 Kreise bzw. Landkreise und 107 kreisfreie Städte bzw. Stadtkreise.
Der Bundeswahlleiter stellt in seinem Internetangebot sowie in seinen Veröffentlichungen Daten und Ergebnisse der Europawahl ab Ebene der Kreise und kreisfreien Städte dar. Die verwendete Nummerierung der Kreise und kreisfreien Städte entspricht dem fünfstelligen Schlüssel aus dem amtlichen Gemeindeverzeichnis.
Karte der Kreise und kreisfreien Städten
© GeoBasis-DE / BKG 2019
Karten sowie Geometrien für die Weiterverwendung in Geoinformationssystemen können in verschiedenen Formaten beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie sowie beim Dienstleistungszentrum des Bundes für Geoinformation und Geodäsie bezogen werden.
Daten zu den Kreisen und kreisfreien Städten sowie eine Zuordnung der Gemeinden zu den Kreisen bzw. Landkreisen sind im Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes ersichtlich.