Bundestagswahl 2025

Informationen für Kandidatinnen und Kandidaten zur Teilnahme an der Bundestagswahl

Die Aufstellung von Wahlvorschlägen oder hierfür vorbereitende Schritte (zum Beispiel Vertreterwahlen) im Vorfeld einer regulär terminierten Bundestagswahl müssen nicht aufgrund eines etwaigen vorgezogenen Wahltermins wiederholt werden. Sie gelten für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag.

Eine Neuwahl wird entsprechend den Vorgaben des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung wie eine „reguläre“ Bundestagswahl – nur mit verkürzten Fristen – vorbereitet und durchgeführt. Unter anderem bleibt die erforderliche Zahl der Unterstützungsunterschriften für Parteien unverändert.

Die Teilnahme an Wahlen ist zentraler Bestandteil des in Artikel 38 Grundgesetz verankerten Wahlrechts. Sie ist nicht nur Kandidatinnen und Kandidaten von politischen Parteien vorbehalten, sondern vielmehr auch Wählergruppen und Einzelbewerberinnen bzw. -bewerbern. Welche Voraussetzungen im Einzelnen erfüllt sein müssen, um an der Wahl zum Deutschen Bundestag als Wahlbewerberin oder Wahlbewerber teilnehmen zu können, wird im Folgenden dargestellt.

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