Bundestagswahl 2025

Informationen für Wählende

Hier finden Sie Fragen und Antworten unter anderem zu:

Dieses Bild zeigt Flaggen verschiedener Staaten. © Marcel Schauer - Fotolia.com / 40103765

Deutsche im Ausland

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das für sie zuständige Wählerverzeichnis stellen.

Dieses Bild zeigt einen Briefkasten, in dem ein Wahlbriefumschlag eingeworfen wird. © VRD - Fotolia.com / 166115195

Briefwahl

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen.