Wahlkreiseinteilung
Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ist in der Anlage 2 zu Artikel 1 Nummer 4 des Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) vom 7. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 91) beschrieben. Sie ist am 14. März 2024 in Kraft getreten.
Die Notwendigkeit der Umverteilung von Wahlkreisen zwischen den Ländern sowie der Neuabgrenzung einzelner Wahlkreise resultiert unter anderem aus der gesetzlichen Regelung des § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummern 2, 3 und 5 BWG. Danach muss die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Bevölkerungsanteil soweit wie möglich entsprechen und soll die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises nicht mehr als 15 vom Hundert nach oben oder unten von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise abweichen. Beträgt die Abweichung mehr als 25 vom Hundert, ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen. Maßgeblich hierfür ist die Zahl der deutschen Bevölkerung unabhängig von ihrem Alter. Bei der Einteilung sollen die Grenzen der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte nach Möglichkeit eingehalten werden.
Für die Bundestagswahl 2025 wurde aufgrund der Bevölkerungsentwicklung ein Wahlkreis aus Sachsen-Anhalt an Bayern umverteilt. Dadurch ändert sich bei den bisherigen Wahlkreisen 72 bis 255 die Nummerierung. Insgesamt hat der Gesetzgeber auf der Grundlage des Gebietsstandes vom 30. September 2023 gegenüber der bisherigen Wahlkreiseinteilung 16 Wahlkreise neu abgegrenzt.
Die 299 Wahlkreise verteilen sich auf die 16 Länder wie folgt:
Land | Wahlkreis-Nr. | Anzahl Wahlkreise |
---|---|---|
Schleswig-Holstein | 1 bis 11 | 11 |
Mecklenburg-Vorpommern | 12 bis 17 | 6 |
Hamburg | 18 bis 23 | 6 |
Niedersachsen | 24 bis 53 | 30 |
Bremen | 54 und 55 | 2 |
Brandenburg | 56 bis 65 | 10 |
Sachsen-Anhalt | 66 bis 73 | 8 |
Berlin | 74 bis 85 | 12 |
Nordrhein-Westfalen | 86 bis 149 | 64 |
Sachsen | 150 bis 165 | 16 |
Hessen | 166 bis 187 | 22 |
Thüringen | 188 bis 195 | 8 |
Rheinland-Pfalz | 196 bis 210 | 15 |
Bayern | 211 bis 257 | 47 |
Baden-Württemberg | 258 bis 295 | 38 |
Saarland | 296 bis 299 | 4 |
Karte der Wahlkreise
Die mehrfarbige „Karte der Wahlkreise für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag“ stellt die zur kommenden Bundestagswahl gültige Wahlkreiseinteilung dar. Sie enthält die Nummern und Grenzen sämtlicher Wahlkreise mit ihrer Zusammensetzung aus Kreisen und kreisfreien Städten. Außerdem zeigt sie die Wahlkreiseinteilung derjenigen Großstädte, die in mehrere Wahlkreise aufgeteilt sind.
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