Die Auslandsvertretungen bieten grundsätzlich die Nutzung des amtlichen Kurierweges für die Übermittlung der Briefwahlunterlagen von den Wahlämtern in Deutschland in das Ausland an. Voraussetzung ist, dass Sie diesen Weg vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung absprechen. Bitte bedenken Sie, dass vor allem in vielen grenznahen EU-Staaten der Kurierweg nicht schneller als der reguläre Postweg ist.
Das Verfahren ist in diesem Fall wie folgt:
Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen der oder des Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag wird durch die Wahlämter in einem weiteren Briefumschlag und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert an folgende Adresse versendet:
Auswärtiges Amt
für Botschaft/Generalkonsulat/Konsulat (Dienstort)
Kurstraße 36
10117 Berlin
Darauf müssen Sie Ihr Wahlamt unbedingt hinweisen.
Vom Auswärtigen Amt werden diese Sendungen auf dem amtlichen Kurierweg an die jeweilige Auslandsvertretung weitergeleitet.
In der Auslandsvertretung müssen Sie grundsätzlich die Unterlagen persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person abholen. Es wird empfohlen, rechtzeitig mit der entsprechenden Auslandsvertretung die Laufzeiten des amtlichen Kurierwegs sowie das Verfahren der Lagerung und Übergabe der Sendungen zu klären.
Sollen die Wahlunterlagen weitergeleitet werden, sind die Kosten für die Weiterleitung von Ihnen zu tragen und der Auslandsvertretung zu diesem Zweck ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag zukommen zu lassen.
Nach oben