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Zustimmungserklärung

Eine Bewerberin oder ein Bewerber für einen Kreiswahlvorschlag bzw. eine Landesliste muss ihre bzw. seine Zustimmung zur Kandidatur schriftlich auf einem amtlichen Vordruck erklären und persönlich und handschriftlich unterzeichnen. Durch die Zustimmungserklärung soll verhindert werden, dass jemand ohne Einverständnis als Wahlbewerberin bzw. Wahlbewerber vorgeschlagen wird und hierdurch in ihrem bzw. seinem Persönlichkeitsrecht sowie informationellen Selbstbestimmungsrecht verletzt wird. Die Zustimmungserklärung ist unwiderruflich.

Rechtsgrundlagen

Bundestagswahl:

§ 20, § 27 BWG
§ 34, § 39 BWO

Europawahl:

§ 9, § 11 EuWG
§ 32 EuWO

Stand: 20. Oktober 2023