Mehrheiten
Es gibt unterschiedliche Regelungen, mit welcher Mehrheit bei Wahlen und Abstimmungen eine Entscheidung zustande kommt:
- Einfache Mehrheit:
Es genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Enthaltungen werden nicht mitgezählt.
- Absolute Mehrheit:
Das Abstimmungsergebnis muss über der Hälfte aller Stimmberechtigten liegen.
- Einfache Zweidrittelmehrheit:
Es sind zwei Drittel der abgegebenen, also in der Abstimmung anwesenden Stimmen notwendig. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.
- Absolute Zweidrittelmehrheit:
Zwei Drittel der Abstimmungsberechtigten bilden die absolute Zweidrittelmehrheit.
Stand: 25. Mai 2023