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Mehrheiten

Es gibt unterschiedliche Regelungen, mit welcher Mehrheit bei Wahlen und Abstimmungen eine Entscheidung zustande kommt:

  • Einfache Mehrheit:

Es genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

  • Absolute Mehrheit:

Das Abstimmungsergebnis muss über der Hälfte aller Stimmberechtigten liegen.

  • Einfache Zweidrittelmehrheit:

Es sind zwei Drittel der abgegebenen, also in der Abstimmung anwesenden Stimmen notwendig. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

  • Absolute Zweidrittelmehrheit:

Zwei Drittel der Abstimmungsberechtigten bilden die absolute Zweidrittelmehrheit.

Stand: 25. Mai 2023