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Listennachfolge

Als Listennachfolgerin oder Listennachfolger werden sich bewerbende Personen bezeichnet, die von Parteien auf Landeslisten aufgestellt worden sind, die aber nach dem Wahlergebnis zunächst kein Mandat errungen haben; sie ziehen in das Parlament ein, falls Abgeordnete ihr Mandat ablehnen oder vor Ablauf der Legislaturperiode ihr Mandat verlieren.

Stand: 26. Januar 2024