Bundeswahlordnung (BWO)
Zur Durchführung des Bundeswahlgesetzes (BWG) hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat gemäß § 52 BWG die Bundeswahlordnung (BWO) erlassen, die die Vorgaben des BWG konkretisiert. Die BWO enthält Regelungen über die Bestellung und Tätigkeit der Wahlorgane, die einzelnen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die Zulassung von Wahlvorschlägen und die Briefwahl.
Sie ist in insgesamt sechs Abschnitte gegliedert:
- Wahlorgane (§§ 1 bis 11)
- Vorbereitung der Wahl (§§ 12 bis 48)
- Wahlhandlung (§§ 49 bis 66)
- Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse (§§ 67 bis 81)
- Nachwahl, Wiederholungswahl, Berufung von Listennachfolgern (§§ 82 bis 84)
- Übergangs- und Schlussbestimmungen (§§ 85 bis 93)
Außerdem enthält der Anhang zur BWO die Muster aller in der BWO genannten Formblätter, Vordrucke, Wahlvorschläge und Stimmzettel.
Die Bundeswahlordnung finden Sie mit Anhang als PDF-Datei zum Download in unserem Internetangebot.
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Stand: 15. Oktober 2024