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Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes. Es sorgt für die Einhaltung des Grundgesetzes und wird deshalb oft als „Hüter der Verfassung“ bezeichnet. Seine Entscheidungen sind unanfechtbar und binden alle Staatsorgane.

Sowohl bei der Bundestagswahl als auch der Europawahl ist das Bundesverfassungsgericht einerseits für Beschwerden zuständig, die sich gegen Beschlüsse des Deutschen Bundestags im Wahlprüfungsverfahren richten (Wahlprüfungsbeschwerde), andererseits entscheidet es über Beschwerden, die sich gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses über die Anerkennung als wahlvorschlagsberechtigte Partei bzw. Vereinigung richten.

Es ist außerdem zuständig für Parteiverbotsverfahren.

Rechtsgrundlagen

Bundestagswahl:

Art. 41 Abs. 2, 3 GG
§ 48 BVerfGG
§ 18 Abs. 4a, § 49 BWG

Europawahl:

§ 14 Abs. 4a, § 26 Abs. 3 EuWG

Stand: 6. April 2017