Wahlstraftaten
Im Strafgesetzbuch (StGB) sind einige spezifische Straftaten aufgeführt, die im Zusammenhang mit Wahlen begangen werden:
- Wahlbehinderung, § 107 StGB
- Wahlfälschung , § 107a StGB
- Fälschung von Wahlunterlagen, § 107b StGB
- Verletzung des Wahlgeheimnisses, § 107c StGB
- Wählernötigung, § 108 StGB
- Wählertäuschung, § 108a StGB
- Wählerbestechung, § 108b StGB
- Nebenfolgen, § 108c StGB
Die zugehörigen Gesetzestexte sind unter www.gesetze-im-internet.de/stgb abrufbar.
Stand: 1. Januar 2016