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Wahlkostenerstattung

Der Bund erstattet für Bundestags- und Europawahlen den Ländern zugleich für ihre Gemeinden die durch die Wahl veranlassten notwendigen Ausgaben. Die Kosten für die Versendung der Wahlbenachrichtigungen und der Briefwahlunterlagen sowie die Erfrischungsgelder für die Mitglieder der Wahlvorstände werden den Ländern im Wege der Einzelabrechnung ersetzt. Die übrigen Kosten werden durch einen festen Betrag je Wahlberechtigten erstattet. Er beträgt für Gemeinden bis zu 100.000 Wahlberechtigten 0,58 Euro und für Gemeinden mit mehr als 100.000 Wahlberechtigten 0,90 Euro.

Stand: 13. Februar 2023