Wahlkampfphase
Eine gesetzliche Regelung über Beginn und Ende des Wahlkampfes existiert nicht. Daher ist die Wahlkampfphase zeitlich nur ungenau eingrenzbar. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Vorbereitungsphase, Vorwahlkampfzeit und „heißer“ Wahlkampfphase (Schlussphase). Die Vorwahlkampfphase der Parteien beginnt schon Monate vor der Wahl, meist ab der Festlegung des Wahltermins durch den Bundespräsidenten (ca. ein Jahr vor dem Wahltag). In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die sogenannte „heiße“ Wahlkampfphase ab ca. sechs bis vier Wochen vor dem Wahltag beginnt.
Stand: 1. November 2015