Passives Wahlrecht
Passives Wahlrecht ist das Recht, gewählt zu werden.
Wählbar sind diejenigen, die am Wahltage
- Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind und
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Nicht wählbar sind diejenigen, die
- vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (bei Bundestagswahlen nach § 13 Bundeswahlgesetz, bei Europawahlen nach § 6a Europawahlgesetz) oder
- infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.
Stand: 1. Mai 2016