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Parteiloser Bewerber

Ein parteiloser Bewerber kann:

  1. als Einzelbewerber/Einzelkandidat bei Bundestagswahlen für einen Kreiswahlvorschlag ohne die Unterstützung einer Partei kandidieren,
  2. aber auch Bewerber einer Partei bei Bundestagswahlen für einen Kreiswahlvorschlag sein, ohne Mitglied einer Partei zu sein,
  3. oder Bewerber einer Partei auf einer Landesliste bei Bundestags- und Europawahlen sein, ohne Mitglied einer Partei zu sein.
Rechtsgrundlagen

Bundestagswahl:

§ 20 Abs. 3, § 21 Abs. 1, § 27 Abs. 5 BWG

Europawahl:

§ 10 EuWG

Stand: 1. August 2015