Parteiloser Bewerber
Ein parteiloser Bewerber kann:
- als Einzelbewerber/Einzelkandidat bei Bundestagswahlen für einen Kreiswahlvorschlag ohne die Unterstützung einer Partei kandidieren,
- aber auch Bewerber einer Partei bei Bundestagswahlen für einen Kreiswahlvorschlag sein, ohne Mitglied einer Partei zu sein,
- oder Bewerber einer Partei auf einer Landesliste bei Bundestags- und Europawahlen sein, ohne Mitglied einer Partei zu sein.
Stand: 1. August 2015