Kreiswahlausschuss
Das Wahlgebiet ist sowohl räumlich als auch organisatorisch stufenartig gegliedert. Auf jeder dieser Stufen werden verschiedene Wahlorgane mit jeweils unterschiedlichem Aufgabenbereich tätig.
Die Gliederung unterscheidet sich bei der Bundestagswahl und der Europawahl. Nur bei der Bundestagswahl existieren Wahlkreise, in denen bis zur Bundestagswahl 2021 ein Wahlkreisbewerber oder eine Wahlkreisbewerberin gewählt wurde. Ab der Bundestagswahl 2025 gilt ein Wahlkreisbewerbender nur dann als in einem Wahlkreis gewählt, wenn eine entsprechende Zweitstimmendeckung vorliegt. Wahlkreise können von den Landkreisgrenzen abweichen.
Bei der Europawahl bilden hingegen die kommunalen (Land-)Kreise und kreisfreien Städte eine Gliederungsebene.
Stand: 22. Dezember 2023