Fraktionen
Fraktionen sind Vereinigungen von Mitgliedern eines Parlaments, die die gleichen politischen Ziele verfolgen.
Eine Fraktion im Deutschen Bundestag muss aus mindestens 5 % der Bundestagsabgeordneten bestehen, die die gleichen Ziele verfolgen und in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen. Wollen sich Abgeordnete zu einer Fraktion zusammenschließen, ohne diese Voraussetzungen zu erfüllen, muss der Bundestag zustimmen.
Eine Fraktion im Europäischen Parlament muss aus mindestens 23 Europaabgeordneten bestehen, die in mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten gewählt wurden. Demzufolge ist jede Fraktion multinational und länderübergreifend zusammengesetzt.
Rechtsgrundlagen
Bundestagswahl:
§ 10 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
§§ 45 - 54 AbgG
Europawahl:
Art. 33 Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
Stand: 23. Mai 2023