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Europawahlordnung (EuWO)

Zur Durchführung des Europawahlgesetzes (EuWG) hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat gemäß § 25 Absatz 2 EuWG die Europawahlordnung erlassen, die die Vorgaben des Europawahlgesetzes konkretisiert. Die Europawahlordnung enthält u. a. Regelungen über die Bestellung und die Tätigkeit der Wahlorgane, die einzelnen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die Zulassung von Wahlvorschlägen und die Briefwahl.

Sie ist in insgesamt sechs Abschnitte gegliedert:

  • Wahlorgane (§§ 1 - 11)
  • Vorbereitung der Wahl (§§ 12 - 41)
  • Wahlhandlung (§§ 42 - 59)
  • Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse (§§ 60 - 74)
  • Nachwahl, Wiederholungswahl, Berufung von Listennachfolgern (§§ 75 - 77)
  • Übergangs- und Schlussbestimmungen (§§ 78 - 88)

Außerdem enthält die Europawahlordnung als Anlagen die Muster aller in der Europawahlordnung genannten Formblätter, Vordrucke, Wahlvorschläge und Stimmzettel.

Die Europawahlordnung finden Sie als PDF-Datei zum Download in unserem Internetangebot.

Das entsprechende Bundesgesetzblatt kann von der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft bezogen werden.

Die Anschrift lautet:

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Stand: 3. Januar 2022