Aufgaben der Bundeswahlleiterin
Die Bundeswahlleiterin ist zuständig für die organisatorische Vorbereitung und Durchführung von Bundestags- und Europawahlen. Sie hat bei beiden Wahlen folgende Aufgaben:
- Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl
- Bildung des Bundeswahlausschusses und Vorsitz von diesem
- Einladungen zu Sitzungen des Bundeswahlausschusses
- Überprüfung der Wahlbewerberinnen und -bewerber auf unzulässige Doppelkandidaturen und Erstellung eines Verzeichnisses der Wahlbewerberinnen und -bewerber
- Feststellung, welche Wahlkreisbewerbenden im Verfahren der Zweitstimmendeckung gewählt sind
- Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses im Wahlgebiet
- Benachrichtigung der über die Landeslisten Gewählten
- Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses für das Wahlgebiet
- Prüfung, ob die Wahl nach den wahlrechtlichen Vorschriften erfolgt ist
- Erfassung der eingetragenen wahlberechtigten Deutschen im Ausland
- Einspruchsrecht im Wahlprüfungsverfahren
- Beschaffung und Bereitstellung der Anträge auf Eintragung in die Wählerverzeichnisse für im Ausland lebende Wahlberechtigte (Auslandsdeutsche) zur Teilnahme an der Wahl
- Öffentliche Bekanntmachung der Listennachfolge
Stand: 15. Oktober 2024