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Pressemitteilung Nr. 27/24 vom 28. Mai 2024

Europawahl 2024: Tatkräftiger Einsatz von etwa 675.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern

WIESBADEN – Wie die Bundeswahlleiterin mitteilt, werden bei der 10. Direktwahl zum Europaparlament am 9. Juni 2024 in Deutschland rund 675.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer durch ihren ehrenamtlichen Einsatz zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl beitragen. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens. Die Bundeswahlleiterin dankt allen herzlich, die am 9. Juni 2024 in den Wahlvorständen als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unserer Demokratie – und damit uns allen – einen wichtigen Dienst erweisen.

Bei der bevorstehenden Europawahl wird es rund 90.000 Wahlbezirke (Urnen- und Briefwahlbezirke) geben. Die Wahlbezirke werden von den Gemeinden so eingeteilt, dass sie für die Wählerinnen und Wähler möglichst gut zu erreichen sind. In jedem Wahllokal und für jeden Briefwahlbezirk gibt es einen Wahlvorstand, der sich aus einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher, einer Stellvertretung und drei bis sieben Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzern zusammensetzt. Manche Großstädte benötigen für die Durchführung der Europawahl über 10.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Der Wahlvorstand organisiert und überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und erklärt bei Bedarf den Bürgerinnen und Bürgern die Wahlformalitäten. Er zählt nach Schließung des Wahllokals die Stimmen aus und meldet das Ergebnis an die Kreis- oder Stadtwahlleitung. Diese ermittelt aus den Schnellmeldungen das vorläufige Wahlergebnis für den Kreis oder die Stadt und teilt ihr Ergebnis der Landeswahlleitung mit. Die Landeswahlleitung wiederum leitet die eingehenden Kreis- und Stadtwahlergebnisse laufend der Bundeswahlleiterin weiter, die daraus das vorläufige Wahlergebnis für ganz Deutschland ermittelt.

 

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