Bei der Bundestags-Wahl gibt es
in Deutschland 299 Wahl-Kreise.
Die Wahl-Kreise sind in Wahl-Bezirke unterteilt.
Sie können nur in Ihrem Wahl-Kreis wählen.
Das ist der Wahl-Kreis,
in dem Sie wohnen.
Die Gemeinde bestimmt
für jeden Wahl-Bezirk das Wahl-Lokal.
Im Wahl-Lokal wird die Wahl durchgeführt.
Meistens sind die Wahlen in Räumen von der Gemeinde.
Zum Beispiel in Rathäusern oder Schulen.
Die Wahl-Lokale haben
von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Sie können auch in einem anderen Wahl-Lokal
in Ihrem Wahl-Kreis wählen gehen.
Das müssen Sie aber beantragen.
Auf der Rückseite von der Wahl-Benachrichtigung
ist ein Antrag.
Wenn Sie den Antrag ausfüllen
und an die Gemeinde zurückschicken,
dann bekommen Sie einen Wahl-Schein.
Damit können Sie dann in einem anderen Wahl-Lokal
in Ihrem Wahl-Kreis wählen gehen.
Sie bekommen mit dem Wahl-Schein
automatisch alle Unterlagen für die Brief-Wahl zugeschickt.
Wenn Sie mehr Informationen zur Brief-Wahl möchten,
dann klicken Sie bitte hier.
In dieser Broschüre wird erklärt,
wie die Brief-Wahl funktioniert.
In jedem Wahl-Lokal gibt es einen Wahl-Vorsteher.
Er leitet die Wahl.
Und es gibt in jedem Wahl-Lokal Wahl-Helfer.
Wahl-Helfer arbeiten ehrenamtlich.
Das sind die Aufgaben von den Wahl-Helfern:
- Sie führen die Wahl durch.
- Sie überprüfen die Wähler.
Jeder Wähler soll
seine Wahl-Benachrichtigung mitbringen.
Und jeder Wähler soll seinen Ausweis mitbringen.
- Sie geben den Wählern die Stimm-Zettel.
- Sie schreiben sich auf,
wer gewählt hat.
Damit keiner 2 Mal wählt.
- Sie schreiben sich auch auf,
wie viele Wähler zum Wählen gekommen sind.
- Sie geben die Wahl-Urne frei.
Das heißt:
Erst dann können die Wähler
ihre Stimm-Zettel in die Wahl-Urne hinein werfen.
- Sie berechnen das vorläufige Wahl-Ergebnis.
Und sie geben das Wahl-Ergebnis
an die Gemeinde weiter.
Wahl-Lokale müssen so eingerichtet sein,
dass alle Menschen wählen können.
Das heißt:
Auch Menschen mit einer körperlichen Behinderung
sollen in die Wahl-Lokale hineinkommen können.
Dazu sagt man:
Die Wahl-Lokale sind barrierefrei.
Auf der Wahl-Benachrichtigung steht,
welche Wahl-Lokale barrierefrei sind.
In den Wahl-Lokalen muss es
eine oder mehrere Wahl-Kabinen geben.
Eine Wahl-Kabine muss so sein,
dass der Wähler unbeobachtet
seinen Stimm-Zettel ausfüllen und falten kann.
In der Wahl-Kabine
soll es einen Schreibstift geben.
Der Wahl-Vorstand muss darauf achten,
dass immer nur eine Person in der Wahl-Kabine ist.
Ausnahme:
- Es dürfen 2 Personen in der Wahl-Kabine sein,
wenn der Wähler nicht lesen kann.
- Es dürfen auch 2 Personen in der Wahl-Kabine sein,
wenn der Wähler eine körperliche Behinderung hat.
Er kann zum Beispiel Hilfe brauchen,
wenn er den Stimm-Zettel ausfüllt oder faltet.
- Babys dürfen auch mit in die Wahl-Kabine.
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