Europawahl 2024

Informationen für Wählende

Absenkung des Wahlalters

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Rechtsgrundlage

§§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 EuWG


Hier finden Sie Fragen und Antworten unter anderem zu:

Dieses Bild zeigt den Plenarsaal des Europäischen Parlaments in Straßburg. © Europäisches Parlament

Das Wahlsystem

In jedem Mitgliedsstaat werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen gewählt.

Dieses Bild zeigt Europaflaggen vor dem Berlaymont-Gebäude. © Westend61 / Getty Images / 589938799

Unionsbürgerinnen und -bürger

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.

Dieses Bild zeigt Flaggen verschiedener Staaten. © Marcel Schauer - Fotolia.com / 40103765

Deutsche im Ausland

Deutsche im Ausland werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Dieses Bild zeigt einen Briefkasten, in dem ein Wahlbriefumschlag eingeworfen wird. © VRD - Fotolia.com / 166115195

Briefwahl

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen.