Europawahl 2024

Informationen für Wählende

Absenkung des Wahlalters

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Rechtsgrundlage

§§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 EuWG


Hier finden Sie Fragen und Antworten unter anderem zu:

Dieses Bild zeigt den Plenarsaal des Europäischen Parlaments in Straßburg. © Europäisches Parlament

Das Wahlsystem

In jedem Mitgliedsstaat werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen gewählt.