23. Januar 2025
Bundesverfassungsgericht entscheidet über wahlvorschlagsberechtigte Parteien
Nach dem am 23. Januar 2025 veröffentlichten Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts können an der Bundestagswahl 2025 weiterhin 41 Parteien teilnehmen. Gegen die Nichtanerkennung durch den Bundeswahlausschuss legte eine Vereinigung Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Diese blieb erfolglos. Die ebenfalls eingelegte Beschwerde der Vereinigung gegen die Verkürzung der Fristen für die Beibringung von Unterstützungsunterschriften hat der Senat ebenfalls als unzulässig verworfen.