Pressemitteilung Nr. 33/24 vom 4. Juni 2024
Europawahl 2024: Wahlbriefe umgehend absenden
WIESBADEN – Die Bundeswahlleiterin weist alle Briefwählerinnen und -wähler darauf hin, dass die Wahlbriefe mit dem ausgefüllten Stimmzettel für die Europawahl spätestens am Wahltag, also am kommenden Sonntag, dem 9. Juni 2024, bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein müssen. Nur dann kann die Stimme für die Europawahl berücksichtigt werden.
Die Bundeswahlleiterin empfiehlt allen Briefwählerinnen und Briefwählern, die ihre Briefwahlunterlagen noch nicht ausgefüllt und abgesandt haben, ihre Wahlbriefe umgehend, das heißt heute oder spätestens morgen, zur Post zu geben. Es besteht auch die Möglichkeit, den Wahlbrief rechtzeitig bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse persönlich abzugeben oder abgeben zu lassen.
Jede Briefwählerin und jeder Briefwähler muss selbst dafür sorgen, dass der Wahlbrief die Wahlbehörden rechtzeitig erreicht. Geht der Wahlbrief verspätet ein, bleibt die Stimmabgabe bei der Europawahl unberücksichtigt.
Briefwahl an Ort und Stelle
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der zuständigen Gemeindebehörde in Empfang zu nehmen und vor Ort die Briefwahl auszuüben. Dieses Verfahren kann genutzt werden, um bei kurzfristiger Abwesenheit am Wahltag die Postlaufzeiten zu vermeiden.
Für die Hochwassergebiete werden in einer gesonderten Pressemitteilung weiterführende Informationen bereitgestellt und im Bedarfsfall abweichende Regelungen bekannt gegeben.
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