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Pressemitteilung Nr. 24/24 vom 16. Mai 2024

Europawahl 2024: Bundeswahlleiterin ruft zur Wahlteilnahme auf

WIESBADEN – Bundeswahlleiterin Ruth Brand hat die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin zur Teilnahme an der Europawahl am 9. Juni 2024 aufgerufen. In der Bundespressekonferenz hob sie die Bedeutung der Wahl hervor: „Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Entscheiden Sie so mit über die Politik der Europäischen Union in den kommenden fünf Jahren. Ihre Wahlteilnahme ist ein Zeichen für eine funktionierende und starke Demokratie.“ Die Bundeswahlleiterin wandte sich dabei insbesondere auch an junge Menschen ab 16 Jahren, die bei der Europawahl 2024 erstmals an einer bundesweiten Wahl teilnehmen dürfen. Der Deutsche Bundestag beschloss im Jahr 2022 die Absenkung des Wahlalters bei der Europawahl von zuvor 18 Jahren.

Rund 1,4 Millionen 16- und 17-Jährige erstmals bei einer bundesweiten Wahl wahlberechtigt

Ende des Jahres 2023 lebten in Deutschland nach Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 1,4 Millionen Menschen, die als 16- und 17-Jährige an der Europawahl am 9. Juni 2024 teilnehmen können. Insgesamt sind unter den Wahlberechtigten bis zu 5,1 Millionen potenzielle Erstwählerinnen und Erstwähler, die nach der letzten Europawahl 2019 das Wahlalter erreicht haben.

Über alle Altersgruppen hinweg sind für die Wahl der Abgeordneten aus Deutschland bis zu 64,9 Millionen Menschen wahlberechtigt. In der gesamten Europäischen Union (EU) gab es bei der letzten Europawahl 2019 über 350 Millionen Wahlberechtigte.

Dabei gaben 2019 in Deutschland 61,4 % der Wahlberechtigten ihre Stimme ab – bei der vorherigen Europawahl 2014 waren es noch 48,1 %. Auch die Wahlbeteiligung in der EU insgesamt stieg von 42,6 % im Jahr 2014 auf 50,7 % bei der Europawahl 2019.

Wahl der 96 Abgeordneten aus Deutschland zum Europäischen Parlament

Die Wahlteilnahme ist die wichtigste Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger, Einfluss auf die Politik der Europäischen Union zu nehmen: Das Europäische Parlament ist das einzige Organ der EU, das direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt und auf diese Weise legitimiert wird. Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union entscheidet es über europäische Rechtsvorschriften. Seine Entscheidungen beeinflussen damit Leben und Zukunftsperspektiven auch in Deutschland. Das Europäische Parlament bestimmt darüber hinaus mit über den EU-Haushalt, bestätigt die EU-Kommission und muss zustimmen, bevor ein neues Mitglied in die EU aufgenommen werden kann.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt. Insgesamt 720 Abgeordnete werden nach der Europawahl 2024 ihre jeweiligen Mitgliedstaaten im Europäischen Parlament vertreten, darunter 96 Abgeordnete aus Deutschland.

Die genaue Ausgestaltung der Wahl regeln die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene. In Deutschland werden die Abgeordneten nach dem Prinzip der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen bestimmt. Das heißt: Parteien und sonstige politische Vereinigungen stellen Listen mit Bewerberinnen und Bewerbern auf, entweder für nur ein Bundesland oder als gemeinsame Liste für alle Bundesländer. Die Wählenden vergeben genau eine Stimme für ihren bevorzugten Listenwahlvorschlag.

Im Ergebnis erhält jede Partei und sonstige politische Vereinigung so viele Sitze, wie es dem Anteil der für ihren Listenwahlvorschlag abgegebenen Stimmen an der Gesamtzahl aller gültigen Stimmen in Deutschland entspricht. Derzeit gibt es in Deutschland keine Sperrklausel. Bei der letzten Europawahl 2019 zogen 14 Parteien und sonstige politische Vereinigungen aus Deutschland ins Europäische Parlament ein. Dabei hatte diejenige Partei, die mit den wenigsten Stimmen noch einen Sitz erreichen konnte, gut 240.000 Stimmen (das waren rund 0,7 % der gültigen Stimmen).

Auswahl unter jeweils 34 Wahlvorschlägen mit 1.413 Kandidierenden

Die Stimmzettel enthalten in allen Bundesländern 34 Wahlvorschläge von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen. Die Wahlvorschläge umfassen insgesamt 1.413 Kandidatinnen und Kandidaten – mehr als je zuvor bei einer Europawahl in Deutschland.

Der Frauenanteil unter den Kandidierenden ist mit 34,4 % minimal geringer als 2019, als er 34,7 % betrug. Aktuell sind im Europäischen Parlament 39,8 % der Abgeordneten Frauen.

Weitere Daten finden Sie im Sonderheft „Die Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber aus der Bundesrepublik Deutschland“ bei den Publikationen der Bundeswahlleiterin: https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/publikationen.html

Sichere und ordnungsgemäße Wahl entscheidend

Die Bundeswahlleiterin sorgt zusammen mit den Wahlorganen auf kommunaler und auf Landesebene für eine sichere und ordnungsgemäße Wahl. Die Wahlorgane sind unabhängig und neutral und nehmen ihre Aufgaben unparteiisch wahr. Sie sind nicht an Weisungen, sondern ausschließlich an die gesetzlichen Vorschriften gebunden. Am Wahltag selbst engagieren sich zusätzlich rund 675.000 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für einen reibungslosen und korrekten Wahlablauf.

Dabei macht der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl die Wahldurchführung und die Ermittlung des Wahlergebnisses transparent: Alle Schritte des Wahlprozesses sind öffentlich, nachvollziehbar und überprüfbar. Somit können die Bürgerinnen und Bürger auf den korrekten Ablauf der Wahl vertrauen.

Für eine ordnungsgemäße Wahl ist es – auch angesichts von Beeinflussungsversuchen durch die Verbreitung falscher oder irreführender Informationen – besonders wichtig, dass korrekte und neutrale Informationen über die Europawahl für alle zugänglich und leicht auffindbar sind. Die Bundeswahlleiterin informiert proaktiv, umfassend und auf verschiedenen Kanälen. Ihr Team beobachtet die klassischen und die sozialen Medien und arbeitet gegen Desinformationskampagnen mit anderen zuständigen Behörden und Stellen zusammen.

Die Wahlorgane sorgen auch durch weitere Maßnahmen für einen ordnungsgemäßen Wahlablauf, etwa durch die Absicherung der Informationstechnik, die zur Übermittlung der vorläufigen Wahlergebnisse genutzt wird. Das endgültige amtliche Ergebnis wird anhand der Niederschriften der Wahlvorstände auf Papier ermittelt, wodurch eine Manipulation – etwa durch Cyberangriffe – ausgeschlossen ist.

Alle Maßnahmen zielen darauf ab, dass die Wahl sicher und ordnungsgemäß verläuft und dass die Bürgerinnen und Bürger hierauf vertrauen können. Beides sind wesentliche Voraussetzungen für eine funktionierende Demokratie.

Das vollständige Statement der Bundeswahlleiterin und ihres Teams zur Pressekonferenz finden Sie auf unserer Webseite www.bundeswahlleiterin.de.

 

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