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Pressemitteilung Nr. 21/2014 vom 19. Mai 2014

Wahlbeteiligung bis 14:00 Uhr und vorläufiges Wahlergebnis

WIESBADEN/BERLIN – Bei der Wahl zum 8. Europäischen Parlament am Sonntag, den 25. Mai 2014, wird der Bundeswahlleiter im Deutschen Bundestag, Reichstagsgebäude, am Nachmittag den „Zwischenstand zur Wahlbeteiligung bis 14:00 Uhr“ sowie in der Wahlnacht das vorläufige amtliche Wahlergebnis ermitteln und bekannt geben.

Der „Zwischenstand zur Wahlbeteiligung bis 14:00 Uhr“ wird auf der Grundlage der Wahlbeteiligung in ausgewählten Wahllokalen ermittelt. Das Ergebnis wird voraussichtlich gegen 15:30 Uhr vorliegen und vom Bundeswahlleiter veröffentlicht.

Die Wahllokale schließen bei der Europawahl in Deutschland um 18:00 Uhr. Im Anschluss daran beginnen die Wahlvorstände in den Wahllokalen mit der Auszählung der Stimmen.

Das vorläufige amtliche Wahlergebnis für Deutschland darf der Bundeswahlleiter frühestens nach Ende der Stimmabgabe in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – das heißt nicht vor 23:00 Uhr – bekannt geben.

Soweit Wahlforschungsinstitute am Wahltag nach 18:00 Uhr, aber bereits vor Bekanntgabe des vorläufigen amtlichen Wahlergebnisses Hochrechnungsergebnisse veröffentlichen, handelt es sich um die Auswertung von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe und Ergebnisse der öffentlichen Stimmenauszählung in einzelnen Wahllokalen.

 

Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
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