Arbeitslose sind Arbeitsuchende bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, die beschäftigungslos sind bzw. lediglich eine geringfügige Beschäftigung (unter 15 Stunden in der Woche) ausüben, die nicht Schüler, Studenten oder Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen sind, nicht arbeitsunfähig erkrankt sind, nicht Empfänger von Altersrente sind und eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen. Sie müssen für eine Arbeitsaufnahme sofort zur Verfügung stehen. Arbeitslose müssen sich persönlich bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung als arbeitslos gemeldet haben. Arbeitsuchender im Sinne der Arbeitsmarktstatistik ist, wer in der Bundesrepublik Deutschland wohnt, sich wegen der Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis von mehr als 7 Kalendertagen im In- oder Ausland bei der Arbeitsagentur gemeldet hat, die angestrebte Arbeitnehmertätigkeit ausüben kann und darf und das 15. Lebensjahr vollendet hat. Bei den Arbeitsuchenden wird zwischen Arbeitslosen und nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden unterschieden. Als nichtarbeitslose Arbeitsuchende gelten Arbeitsuchende, die die besonderen, für die Zählung als Arbeitslose geforderten Kriterien (z. B. hinsichtlich der Beschäftigungslosigkeit oder der Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung) nicht erfüllen. Im Zeitablauf haben Änderungen im Sozialrecht sowie in der Organisation der Sozialverwaltung Einfluss auf die Höhe der Arbeitslosenzahlen.
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