Die in der obenstehenden Übersicht in Spalte b aufgeführten Auslandsvertretungen bieten die Nutzung des Kurierweges für die Übermittlung der Briefwahlunterlagen von den Wahlämtern in Deutschland in das Ausland an. Voraussetzung ist, dass Sie diesen Weg vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung absprechen.
Das Verfahren ist in diesem Fall wie folgt:
Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des oder der Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag wird in einem weiteren Briefumschlag mit folgender Adressierung durch die Wahlämter versendet und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert:
Auswärtiges Amt
für Botschaft/Generalkonsulat/Konsulat (Dienstort)
Kurstraße 36
10117 Berlin.
Darauf müssen Sie Ihr Wahlamt unbedingt hinweisen.
Vom Auswärtigen Amt werden diese Sendungen auf dem amtlichen Kurierweg an die jeweilige Auslandsvertretung weitergeleitet. Dort müssen Sie die Unterlagen persönlich abholen. Eine Weiterleitung im jeweiligen Staat durch die Auslandsvertretung an Wahlberechtigte erfolgt nicht. Es wird empfohlen, rechtzeitig mit der entsprechenden Auslandsvertretung die Laufzeiten des amtlichen Kurierwegs sowie das Verfahren der Lagerung und Übergabe der Sendungen zu klären.
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