Wahlkreiseinteilung
Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag ist in der Anlage zu Artikel 1 des Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) vom 12. April 2012 (BGBl. I S. 518) beschrieben.
Die Notwendigkeit der Umverteilung von Wahlkreisen zwischen den Ländern sowie der Neuabgrenzung einzelner Wahlkreise resultiert unter anderem aus der gesetzlichen Regelung des § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummern 2, 3 und 5 BWG. Danach muss die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Bevölkerungsanteil soweit wie möglich entsprechen. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises soll nicht mehr als 15 vom Hundert nach oben oder unten von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise abweichen; beträgt die Abweichung mehr als 25 vom Hundert, ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen. Maßgeblich hierfür ist nach den derzeit geltenden rechtlichen Bestimmungen die Zahl der deutschen Bevölkerung (hier: zum Stand 31. Dezember 2010). Für die Einteilung sollen die Grenzen der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte nach Möglichkeit eingehalten werden.
Für die Bundestagswahl 2013 hat der Gesetzgeber auf der Grundlage des Gebietsstandes vom 30. September 2011 beziehungsweise in Rheinland-Pfalz vom 1. Januar 2012 gegenüber der bisherigen Wahlkreiseinteilung insgesamt 32 Wahlkreise neu abgegrenzt. Folgende Änderungen haben sich dabei ergeben:
Kommunale Gebiets- und Namensänderungen, die nach den oben genannten Stichtagen eingetreten sind und die die Abgrenzungen der Wahlkreise nicht berühren, werden rechtzeitig vor der Bundestagswahl 2013 neu beschrieben und bekannt gemacht.
Die Umverteilung von Wahlkreisen zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Hessen führt auch zu einer Änderung der fortlaufenden Nummerierung der Bundestagswahlkreise und somit bei einer Vielzahl von Wahlkreisen zu einer Änderung der Wahlkreisnummer.
Danach verteilen sich die 299 Wahlkreise auf die 16 Länder wie folgt:
Land | Wahlkreis-Nr. | Anzahl Wahlkreise |
---|---|---|
Schleswig-Holstein | 1 bis 11 | 11 |
Mecklenburg-Vorpommern | 12 bis 17 | 6 |
Hamburg | 18 bis 23 | 6 |
Niedersachsen | 24 bis 53 | 30 |
Bremen | 54 und 55 | 2 |
Brandenburg | 56 bis 65 | 10 |
Sachsen-Anhalt | 66 bis 74 | 9 |
Berlin | 75 bis 86 | 12 |
Nordrhein-Westfalen | 87 bis 150 | 64 |
Sachsen | 151 bis 166 | 16 |
Hessen | 167 bis 188 | 22 |
Thüringen | 189 bis 197 | 9 |
Rheinland-Pfalz | 198 bis 212 | 15 |
Bayern | 213 bis 257 | 45 |
Baden-Württemberg | 258 bis 295 | 38 |
Saarland | 296 bis 299 | 4 |
Karte der Wahlkreise
Die mehrfarbige „Karte der Wahlkreise für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag“ stellt die zur kommenden Bundestagswahl gültige Wahlkreiseinteilung dar. Sie enthält die Nummern und Grenzen sämtlicher Wahlkreise mit ihrer Zusammensetzung aus Kreisen und kreisfreien Städten. Außerdem zeigt sie die Wahlkreiseinteilung jener Großstädte, die in mehrere Wahlkreise aufgeteilt sind.
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